Wartung von RWA (Rauch-Wärmeabzugsanlagen)
Bei einer Verbrennung entstehen erhebliche Mengen an hochgiftigen Rauchgasen sowie Wärmeenergie, die durch Rauch-Wärmeabzugsanlagen (RWA / NRA) abgeführt werden sollen.
Betroffene Räume können innerhalb kurzer Zeit mit toxischen Rauchgasen gefüllt werden.
In Verbindung mit der Energiefreisetzung kommt es zu einer ständigen Aufheizung die bei ca. 550 Grad C zum "Flasch-over" führt. (Flasch-over = Gas-Luftgemisch innerhalb eines Gebäudes welches sich aufgrund der hohen Temperaturen selbst entzündet).
Bei erreichen von ca. 70° C öffnen die Abzugsluken und die Zuluftöffnungen der RWA automatisch und die heißen Rauchgase werden durch den natürlichen thermischen Auftrieb nach außen abgeführt. Außerdem wird durch diese Maßnahmen die thermische Belastung der Gebäudekonstruktion stark reduziert. Rettungswege werden relativ rauchfrei. Die Feuerwehr kann früher den Brandangriff beginnen.
Bei einem Feuer geht es um Zeitgewinn damit Personen das Gebäude verlassen können, und weitere Rettungskräfte ihren Einsatz beginnen können.
Brandtote sind überwiegend Rauchtote. Brandrauch ist ein Gemisch aus vollständigen und unvollständigen Verbrennungen. Je nach Beschaffenheit des Brandherdes ist der Brandrauch mit festen Partikeln und Rußteilchen vermengt.
Im Brandrauch sind tödlich wirkende toxische Bestandteile enthalten. Diese können je nach Konzentration und Art binnen kürzester Zeit zum Tode führen.
Brandopfer als Folge eines direkten Kontaktes mit dem Feuer treten nur selten auf. Diese Gefahr für Flüchtende und für das Rettungspersonal steigt jedoch, wenn es durch fehlenden Rauch- und Wärmeabzug zum unkontrollierten „Vollbrand“ kommt.
Wartung einer RWA (NRA)
Gültigen Bestimmungen für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen sind:
- DIN 18232
- EN 12101 Teil 2, seit Oktober 2006: Prüfung und Wartung RWA (NRA)
- Richtlinien für Rauch- und Wärmeabzugsanlagen vom VdS Schadensverhütung in Köln
- regional gültige Landesbauordnung
Wartungsumfang bei einer RWA
- Kontrolle der Betätigungs- und Steuerelemente auf Funktion
- Prüfung des Energievorrats
- Wiegen der CO2-Flaschen und Vergleich mit dem angegebenen Prüfgewicht (Bei Untergewicht, Berstscheibenkorrosion oder Überschreitung des Prüftermins sowie bei Prüfbetätigung der RWA mit vorhandenen CO2-Flaschen wird diese ersetzt.)
- Eingehende Kontrolle mit Nachjustierung etc. und Funktionsprüfung des Rauchabzugsgerätes
- Prüfen der Steuerleitungen (pneumatisch oder elektrisch) bzw. der Arbeitsleitungen
- Druckprüfung
- Durchgangsmessung
- Durchführung der gleichen Prüfungen bei thermischen Auslösungen mit CO2-Patronen wie bei den zentralen Betätigungselementen mit CO2-Ansteuerung
- Reinigung und Schmierung einzelner Elemente der Anlage
- Durchmessen der Druckgasgeneratoren und gegebenenfalls Austausch (spätestens nach drei Jahren)
- Testen der elektromagnetischen oder -motorischen Ansteuerungen
- Überprüfen der Akkus auf ihre Belastbarkeit (spätestens alle 3 - 5 Jahre sind sie auszutauschen)
- Überprüfung des Zubehörs; mit dazu gehört die Kontrolle von Lichtkuppeln und Lichtbandklappen als RA-Gerätebestandteil
- Erstellen des Prüfberichtes und Eintrag ins Prüfbuch
- Im Zuge der mit unserer Wartung verbundenen Überprüfung der Anlage auf Funktionsfähigkeit und der übrigen Wartungsmaßnahmen stellen wir auch evtl. notwendigen Instandsetzungsbedarf, auch vorbeugender Art, der über kleine Reparaturen hinausgeht, fest.
Wandhydranten und Steigleitungen
Wandhydranten sind Feuerlöschanlagen, die im wesentlichen aus einem Schutzschrank (Aufputz oder Unterputz), einer Schlauchhaltevorrichtung, einem Absperrventil und einem Schlauch mit absperrbarem Stahlrohr bestehen. Diese Schränke können durch ein Feuerlöscher und einen Druckknopfmelder ergänzt werden.
Wartung von Wandhydranten
Wartungsumfang:
- Zugänglichkeit, Beschilderung, Zustand, Normgerechtigkeit, Bedienbarkeit
- Kontrolle der Wasserlieferung und des Fließdrucks an allen Schlaucheinrichtungen
- Kontrolle des max. Betriebsdrucks
- Schlauch ausrollen, unter vorhandenem Fließdruck Dichtheit und Funktion prüfen
- Entleerung / Verplombung
- Prüfvermerk anbringen, Eintragung in das Prüfbuch
Wartung von Steigleitungen, trocken
DIN 14462-2
Prüffrist: max. 2 Jahre, sofern nicht kürzer vorgeschrieben
Wartungsumfang:
- Zugänglichkeit, Vollständigkeit, Gängigkeit, Funktionsfähigkeit bei Wasserdurchfluss
- Prüfungen nach DIN 3230 mit Kaltwasser
- Dichtheitsprüfung nach DIN 3230 BN 10 min. bei PN 16
- Wasserdurchfluss an der oberen Entnahmestelle
- Entleerung / Verplombung
Wartung von Steigleitung naß / naß-trocken
DIN 14461 und DIN EN 671
Prüffrist: jährlich
Wartungumfang:
- Zugänglichkeit, Beschilderung, Zustand, Trockenheit, Vollständigkeit, Bedienbarkeit
- Leichtgängigkeit Tür/Haspel, Schwenkbereich der Tür 180°
- Schlauch auf Länge und Dichtheit, Unversehrtheit prüfen
- Strahlrohr/Ventil auf Funktion und Dichtheit kontrollieren
- Fließdruck, max. Betriebsdruck messen
- Entleerung / Verplombung
- Prüfvermerk anbringen, Eintragung in das Prüfbuch